Die Siegellandschaft hat in den letzten Jahren enorm zugenommen. Mittlerweile gibt es so viele verschiedene Siegel für nachhaltige Lebensmittel, dass es für den einzelnen Verbraucher kaum noch möglich ist, einen Überblick darüber zu haben. Im Rahmen des Siegelchecks geben wir einen Überblick über die Siegel, mit denen unsere Produkte ausgezeichnet sind.
Das EU Bio-Siegel
Wir beginnen den Siegelcheck mit dem wichtigsten Siegel für Bio-Lebensmittel: dem EU Bio-Siegel. Das EU Bio-Siegel zählt zu den bekanntesten der Lebensmittelbranche und wird, wie der Name vermuten lässt, in der europäischen Union vergeben. Auf dem Logo sind die zwölf Sterne zu erkennen, die von der europäischen Flagge bekannt sind.
Das EU Bio-Siegel kennzeichnet Erzeugnisse oder Produkte, die aus biologischer bzw. ökologischer Landwirtschaft stammen. Die Begriffe bio(logisch) und öko(logisch) sind laut Verordnung als Synonyme zu verstehen. Die Kriterien für ökologischen Landbau, die das EU-Recht festlegt, müssen von Landwirten und Lebensmittelverarbeitern verpflichtend eingehalten werden. Die Produktpalette umfasst mittlerweile hunderttausende Produkte aller Lebensmittelkategorien.
Mit Hilfe des Siegels soll ein Mindeststandard gesichert werden, der diverse Vorteile für die Umwelt und den Menschen selbst vereint. Wenn ein konventioneller Betrieb auf Bio-Betrieb umstellen möchte, muss eine zweijährige Umstellungszeit eingehalten werden, bis die Erzeugnisse als ökologisch vermarktet und verkauft werden dürfen.
Produkte, die bei uns mit den EU Bio-Siegel gekennzeichnet sind
Bei uns im Hofladen tragen alle Produkte das EU Bio-Siegel, sodass wir beim gesamten Sortiment einen ökologischen Anbau garantieren können.
Die Kriterien
Das Ziel des EU Bio-Siegels ist eine nachhaltige und umweltfreundliche Landwirtschaft, die klaren Regeln unterliegt. Folgende Vorgaben sind für Landwirtschaft und Lebensmittelverarbeitung gesetzt:
- Verbot von Gentechnik
- flächengebundeneTierhaltung: die maximale Anzahl der auf dem Hof gehaltenen Tiere richtet sich nach der bewirtschafteten Fläche
- Verbot von präventiver Antibiotika-Gabe bei Nutztieren
- abwechslungsreiche Fruchtfolgen und gezielter Anbau von Leguminosen (Hülsenfrüchten) zum Erzielen von Bodenfruchtbarkeit und Stickstoffdüngung
- Verbot von Mineraldügern und chemisch-synthetischem Pflanzenschutz
- Für alle verarbeiteten Produkte gilt ein Verbot von Süßstoffen, synthetischen Farbstoffen, Konservierungsmitteln und Geschmacksverstärkern, sowie dem Zusetzen von Mineralstoffen und Vitaminen. Die zugelassene Menge an Zusatzstoffen ist auf 70 reduziert (konventionell Produkte ca. 400)
95% muss Bio sein
Um Produkte mit den Worten “bio” oder “öko” bezeichnen zu dürfen, müssen mindestens 95% der Zutaten ökologischen Ursprungs sein. Logisch, dass unverarbeitete Produkte oder Monoprodukte, die nur aus einer einzigen Zutatet bestehen, komplett ökologisch erzeugt wurden. Beispiele hierfür sind Obst, Gemüse, Eier, unverarbeitetes Fleisch.
Bei verarbeiteten Produkten hingegen müssen 5% der Zutaten nicht zwangsläufig bio sein. Ein Produkt kann also als “bio” ausgelobt werden, auch wenn ein geringer Bestandteil keine Bioqualität besitzt. Die EG-Bio-Verordnung stellt sogesehen einen Mindeststandard dar. Bei Produkten, die zusätzlich durch ein Siegel von Bio-Anbauverbänden (bioland, naturland, demeter) gekennzeichnet sind, bestehen 100% der Zutaten aus ökologischer Erzeugung.
Wie wird die Einhaltung der Kriterien überprüft?
Als Hersteller bzw. Erzeuger von Bio-Produkten sind wir verpflichtet, uns bei einer zugelassenen Öko-Kontrollstelle zu registrieren. Die Biokontrolle findet einmal im Jahr vor Ort am Hof statt, außerdem sind unangekündigte Besuche möglich. Hierbei müssen wir nachweisen, dass wir ökologisch wirtschaften, das Ganze zuverlässig dokumentieren und für alle Produkte eine Rückverfolgbarkeit gewährleisten.